Neuaufnahme in unsere Praxis
Unser Anspruch ist es, die Menschen in unserer Praxis angemessen zu versorgen. Mehr Patienten bedeuten weniger Zeit pro Patient. Hinzu kommt, dass wir schon lange nicht mehr alle Leistungen, die wir erbringen, bezahlt bekommen. Die aktuelle gesundheitspolitische Entwicklung gibt uns darüber hinaus keine Planungsgrundlage für die Zukunft. In keiner anderen Branche würde bei gekürzter Vergütung mehr Arbeit geleistet werden. Im Gesundheitswesen ist das seit Jahren „normal“. Zitat des Bundesärztekammerpräsidenten Klaus Reinhardt:
"Unbezahlte Mehrarbeit, steigender Leistungsdruck und immer dichtere Taktungen im Versorgungsalltag sind seit Jahren Realität. Man kann es auch so formulieren:
Das Gesundheitswesen hat dem Staat über lange Zeit einen stillen „Sozialrabatt“ gewährt.
Der stößt aber jetzt an seine Grenzen.
Ein System, das dauerhaft darauf setzt, strukturelle Defizite durch individuelle Überlastung auszugleichen, ist nicht zukunftsfähig und wird vorhersehbar scheitern."
Wir können aktuell keine weiteren Menschen in unserer Praxis aufnehmen.
(Davon unberührt ist die Hilfe und Versorgung in Notfällen.)
Wie lange diese Situation so bestehen wird ist nicht absehbar. Sollten Kapazitäten frei werden, so werden wir an dieser Stelle darüber Informieren.
Eine Erklärung und Stellungnahme der Kassenhärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
"Versorgung wird sich ändern
Mit dem Spargesetz verfolgt der Gesetzgeber eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Es darf nicht mehr Geld ausgegeben werden als die gesetzlichen Krankenkassen über die Beiträge ihrer Mitglieder einnehmen. Die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der Patienten erfolgt somit nach Kassenlage.
Die Einsparungen im ambulanten Bereich belaufen sich allein im kommenden Jahr auf rund drei Milliarden Euro. Über 46 Millionen Behandlungsfälle werden nach Berechnungen der KBV aufgrund dieser Kürzungen künftig zusätzlich nicht finanziert. Betroffen sind alle Fachrichtungen, wenngleich zum Teil unterschiedlich stark.
Viele Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten werden sich auf die Kürzungen einstellen und ihre Tätigkeit anpassen müssen, um nicht erhebliche Einkommensverluste hinnehmen zu müssen.
Sie können bei einer wirtschaftlichen Praxisführung dauerhaft keine Untersuchungen und Behandlungen unter den tatsächlichen Kosten anbieten. Denn die Kosten für Personal, Miete, medizinische Geräte, Digitalisierung etc. steigen weiter, während die Vergütung komplett gedeckelt ist und noch mehr Untersuchungen und Behandlungen nicht oder nicht vollständig bezahlt werden.
Das sollten Praxen beachten, wenn sie ihr Leistungsangebot anpassen:
- Die wöchentliche Mindestsprechstundenzeit beträgt bei einem vollen Versorgungsauftrag („voller Sitz“) 25 Stunden, davon ggf. fünf Stunden als „offene Sprechstunde“ ohne Terminvereinbarung.
- Die Leistungen müssen laut Sozialgesetzbuch V (Paragraf 12) „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
- Es gibt keine unendliche Leistungsverpflichtung der Praxen für GKV-Patienten, auch nicht bei vollem Versorgungsauftrag
Für die Patienten wird die Anpassung des Leistungsangebots an die Einnahmen längere Wartezeiten auf Termine bedeuten, und es wird für zahlreiche Menschen noch schwieriger, einen neuen Arzt oder Psychotherapeuten zu finden.
Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben immer wieder auf die Folgen für die ambulante Versorgung hingewiesen und die Politik aufgefordert, die Praxen nicht kaputtzusparen. Die Politik hat darauf nicht reagiert."
https://www.kbv.de/spargesetz (abgerufen am 07.08.2026)
