GKV-Spargesetz gefährdet ambulante Versorgung
Pressemitteilung des
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen e. V.
27 Verbände schlagen Alarm: GKV-Spargesetz gefährdet ambulante Versorgung in Hessen
Frankfurt a. M., 27. Mai 2026 - Bei einem Pressegespräch in Frankfurt haben 27 Verbände der hausärztlichen, kinderärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung das geplante GKV-Spargesetz scharf kritisiert. Sie warnen vor längeren Wartezeiten, weniger Terminen und einer Schwächung wohnortnaher Versorgung.
Die ambulante Versorgung in Hessen schlägt gemeinsam Alarm.
27 hausärztliche, kinderärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Verbände wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung. Das Gesetz setze einseitig auf kurzfristige Kostendämpfung in der ambulanten Versorgung – und gefährde damit aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen genau jene Strukturen, die Patientinnen und Patienten wohnortnah, koordiniert und verlässlich versorgen.
„Dieses Gesetz trifft nicht irgendeine abstrakte Struktur, sondern die Versorgung vor Ort“, sagt Christian Sommerbrodt, Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen. „Wenn Praxen wirtschaftlich geschwächt werden, hat das Folgen: weniger Kapazitäten, längere Wartezeiten und am Ende weniger Zeit für Patientinnen und Patienten. Wer Versorgung sichern will, darf die erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem nicht schwächen.“
Bei einem Pressegespräch in Frankfurt machten die beteiligten Verbände deutlich: Die geplanten Einschnitte seien keine abstrakten Sparmaßnahmen, sondern könnten für Patientinnen und Patienten konkret spürbar werden – durch längere Wartezeiten, reduzierte Sprechstundenkapazitäten und wegfallende Leistungsangebote.
Kürzungen treffen Praxen in angespannter Lage
Nach Berechnungen, auf die sich die Verbände beziehen, droht der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung eine direkte Vergütungskürzung von 2,41 Milliarden Euro. Im Schnitt entspreche das einem Minus von rund fünf Prozent gegenüber 2025 und etwa 24.000 Euro pro Praxis und Jahr. Für Haus- und Kinderarztpraxen werden Einbußen von rund 9.000 Euro pro Jahr genannt; einzelne Fachgruppen wären deutlich stärker betroffen.
„Die fachärztliche Versorgung ist ein tragender Pfeiler der ambulanten Medizin“, sagt Jan Henniger, niedergelassener Chirurg und Vorsitzender des Hessischen Chirurgenverbandes. „Wer hier pauschal kürzt und gleichzeitig Ambulantisierung politisch einfordert, sendet ein fatales Signal. Ambulante Operationen, schnelle fachärztliche Abklärung und wohnortnahe Behandlung brauchen verlässliche Rahmenbedingungen – sonst verschiebt sich Versorgung dorthin, wo sie für das System oft teurer wird.“
Aus Sicht der Verbände trifft das Gesetz damit ausgerechnet einen Bereich, der bereits heute an seine Grenzen kommt. Die ambulante Versorgung wachse langsamer als andere Ausgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung, solle aber einen besonders großen Anteil der Einsparungen tragen. In der gemeinsamen Erklärung heißt es, die ambulante ärztliche Behandlung mache 16 Prozent der GKV-Leistungsausgaben aus, während der Krankenhausbereich mit 33,1 Prozent der größte Ausgabenblock sei.
Kinder- und Jugendmedizin: „Diese Regierung spart an unserer Zukunft“
Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen kritisiert die geplanten Einschnitte scharf und verweist auf die UN-Kinderrechtskonvention: „Kinder haben ein Recht auf die bestmögliche medizinische Versorgung – nicht nur auf eine angemessene und notwendige Versorgung“, sagt Burkhard Voigt vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen. „Dieses Sparprogramm gefährdet die ausreichende kinder- und jugendmedizinische Versorgung. Eine faktische Wiedereinführung der Budgetierung, verbunden mit einer monetären Bestrafung derjenigen, die mehr leisten können als der Durchschnitt, ist eine Farce. Diese Regierung spart am falschen Ende: an unserer Zukunft, an unseren Kindern.“
Psychotherapeutische Versorgung: Sorge um Kinder und Jugendliche
Besonders kritisch sehen die Verbände auch die geplanten Einschnitte in der psychotherapeutischen Versorgung. Nach der gemeinsamen Erklärung soll Psychotherapie budgetiert werden, was zu realen Einschnitten der psychotherapeutischen Versorgung führen wird.
„Psychotherapie muss weiterhin extrabudgetär vergütet werden“, erklärt Dipl.-Psych. Stephanie Hild-Steimecke, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung Hessen. „Andernfalls drohen Einschnitte von bis zu einem Viertel der Behandlungsplätze. Gleichzeitig werden Zugänge erschwert und kurzfristige Hilfen durch den Wegfall der Kurzzeittherapie geschwächt. Besonders betroffen sind Menschen in belastenden Lebenssituationen – darunter viele Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Einsparungen in der Psychotherapie führen zu Chronifizierung, mehr Schul- und Arbeitsausfällen sowie steigenden Krankenhausaufenthalten. Die Folgekosten trägt letztlich die gesamte Gesellschaft.“
Hessen: Viele Praxen stehen vor dem Generationenwechsel
Besonders brisant ist die Lage in Hessen auch mit Blick auf die Altersstruktur. Nach Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sind in der hausärztlichen Versorgung 34,3 Prozent der Ärztinnen und Ärzte über 60 Jahre alt, 16,3 Prozent über 65 Jahre. Ein ähnliches Altersprofil zeigt sich bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Das Durchschnittsalter der Ärztinnen und Ärzte liegt bei 54,86 Jahren, bei Psychotherapeuten bei 49 Jahren.
Die KVH-Daten zeigen zudem, wie verletzlich die Versorgung in vielen Regionen bereits heute wäre: Würden alle über 60-jährigen Hausärztinnen und Hausärzte sofort ausscheiden, lägen 48 hausärztliche Planungsbereiche unter dem kritischen Schwellenwert von 75 Prozent. Besonders niedrige Versorgungsgrade weist das Szenario unter anderem für Heringen, Schlüchtern, Rüdesheim/Geisenheim, Homberg und Schwalmstadt aus.
Vor diesem Hintergrund warnen die Verbände davor, die Niederlassung und den Erhalt ambulanter Praxen weiter unattraktiver zu machen. Wer die ambulante Versorgung finanziell ausdünne, gefährde die wohnortnahe Versorgung zuerst dort, wo die Lage ohnehin angespannt sei: in ländlichen Regionen und strukturschwächeren Gebieten.
27 Verbände, ein gemeinsames Signal
Bemerkenswert ist die Breite des Bündnisses: 27 Organisationen der ambulanten Versorgung in Hessen haben die gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Sie repräsentieren hausärztliche, kinderärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Perspektiven in einem Versorgungsbereich, der nach KVH-Daten in Hessen insgesamt 14.360 Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut*innen umfasst.
„Hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung sind keine Konkurrenten, sondern aufeinander angewiesene Teile eines Systems“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. „Wer diesen Bereich schwächt, gefährdet Versorgung.“
Kritik auch am Verfahren
Scharfe Kritik üben die Verbände nicht nur am Inhalt, sondern auch am Verfahren. Der Referentenentwurf sei den Verbänden und der Selbstverwaltung an einem Donnerstagabend zugegangen, mit einer Stellungnahmefrist bis Montagmorgen um 9 Uhr. In der gemeinsamen Erklärung werten die Unterzeichner dies als bewusste Verhinderung eines ernsthaften Dialogs mit denjenigen, die die Versorgung täglich sicherstellen.
Die Verbände fordern die hessische Landespolitik sowie die hessischen Bundestagsabgeordneten auf, sich für substanzielle Nachbesserungen einzusetzen. Dazu zählen unter anderem der Verzicht auf pauschale Kürzungen der ärztlichen und psychotherapeutischen Gesamtvergütung, der Erhalt von Steuerungsinstrumenten wie Terminservicestellen, offenen Sprechstunden und Kurzzeitpsychotherapie sowie eine stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.
„Wer heute ambulante Strukturen schwächt, produziert morgen höhere Kosten“, heißt es in der Erklärung. „Wer bei Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten kürzt, schwächt die Versorgung insgesamt.“
Breites Bündnis der ambulanten Versorgung in Hessen
Die gemeinsame Erklärung wird von 27 hausärztlichen, kinderärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden in Hessen getragen. Zu den beteiligten Organisationen gehören:
Hausärztliche und kinderärztliche Versorgung
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen;
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen Hessen.
Fachärztliche Versorgung
Hessischer Chirurgenverband;
Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte Hessen;
Berufsverband der Internistinnen und Internisten Hessen;
Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte Hessen;
Berufsverband der Dermatologen;
Berufsverband der Anästhesisten;
Berufsverband Nuklearmedizin Hessen;
Berufsverband der Deutschen Urologie LV Hessen;
Berufsverband der Orthopäden und Unfallchirurgen;
Berufsverband der Deutschen Chirurgie Hessen;
Berufsverband der Gastroenterologie;
Berufsverband der Deutschen Radiologie Hessen;
Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie;
Nephrologischer Regionalverbund Hessen e. V.;
Berufsverband deutscher Nervenärzte Hessen;
Berufsverband der niedergelassenen Kardiologen;
Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin;
Berufsverband der Augenärzte Hessen;
Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.
Psychotherapeutische Versorgung
DPtV - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung Hessen;
DGPT - Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie Hessen;
VAKJP- Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Hessen;
DGPM - Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie;
bvvp - Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten Hessen;
bkj – Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Hessen.
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Gundula Zeitz, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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